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   BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04   

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https://dejure.org/2006,9574
BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04 (https://dejure.org/2006,9574)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2006 - IX R 57/04 (https://dejure.org/2006,9574)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - IX R 57/04 (https://dejure.org/2006,9574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 11 Abs. 5; ; EigZulG § 4 Satz 2; ; EigZulG § 4 Satz 1; ; EigZulG § 4 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 4; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 10h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 4 S. 2
    EigZulG : unentgeltliche Überlassung an Angehörige

  • datenbank.nwb.de

    Unentgeltliche Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Aufhebung eines Eigenheimzulagen-Änderungsbescheid; Anforderungen an die Einordnung der Überlassung einer Wohnung als unentgeltlich; Das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als maßgebliches Kriterium für die Beurteilung des Vorliegens einer ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 4 S 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Angehörige; Rechtliches Gehör; Unentgeltliche Überlassung; Wohnungsüberlassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.07.2001 - IX R 9/99

    Eigenheimzulage für unentgeltliche Wohnungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04
    a) Unentgeltlich i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, m.w.N.).

    Erforderlich ist, dass der als Gegenleistung in Betracht kommende Vorteil im wirtschaftlichen (Veranlassungs-)Zusammenhang (gerade) mit der Wohnungsüberlassung steht (BFH-Urteil in BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77).

  • BFH, 14.10.1998 - X R 56/96

    § 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04
    Das ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige als bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer dem Angehörigen die Nutzung der für diesen fremden Wohnung durch Einräumung eines obligatorischen oder dinglichen Nutzungsrechts ermöglicht (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89 - zu § 10h des Einkommensteuergesetzes --EStG--; Thüringer FG, Urteil vom 28. Mai 1998 II 415/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1501; Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 4 Rz. 25).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04
    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; dafür ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (z.B. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14, unter II. 4.).
  • BFH, 19.07.1999 - IX B 43/99

    Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung als Eigennutzung

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04
    Durch Begünstigung der Überlassung von Wohnraum an Angehörige soll die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich gefördert werden, nicht jedoch die Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistung eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).
  • BFH, 16.12.1994 - III R 201/94

    Aufnahme eines ursprünglichen Bescheides in den Regelungsgehalt eines

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04
    Mit Aufhebung des Änderungsbescheides tritt der Bescheid über die Neufestsetzung der Eigenheimzulage ab 1998 vom 28. Oktober 1998 wieder in Kraft (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1994 III R 201/94, BFH/NV 1995, 982; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 68 Rz. 61, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 28.05.1998 - II 415/96
    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04
    Das ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige als bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer dem Angehörigen die Nutzung der für diesen fremden Wohnung durch Einräumung eines obligatorischen oder dinglichen Nutzungsrechts ermöglicht (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89 - zu § 10h des Einkommensteuergesetzes --EStG--; Thüringer FG, Urteil vom 28. Mai 1998 II 415/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1501; Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 4 Rz. 25).
  • BFH, 11.07.2007 - IX B 94/07

    "Unentgeltliche" Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG; Vorliegen einer

    Entgegen der Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) nicht erforderlich; die gerügte Divergenz zum BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04 (BFH/NV 2006, 1635) liegt nicht vor.

    "Unentgeltlich" i.S. des § 4 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, und in BFH/NV 2006, 1635).

    Eine Divergenz zum BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1635, liegt auch deshalb nicht vor, weil dort eine entsprechende wirtschaftliche und im zeitlichen Zusammenhang stehende Gegenleistung nicht festgestellt werden konnte; der Verzicht auf die Ausübung des Wohnungsrechts am "alten Betriebsleiterhaus" lag bereits 15 Jahre zurück.

  • FG Niedersachsen, 17.06.2008 - 12 K 252/05

    Anspruch auf Festsetzung einer Eigenheimzulage und Kinderzulage; Gewährung einer

    Erforderlich ist, dass der als Gegenleistung in Betracht kommende Vorteil im wirtschaftlichen (Veranlassungs-)Zusammenhang (gerade) mit der Wohnungsüberlassung steht (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2002, 77 und vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635).

    In den Fällen der Überlassung einer Wohnung an Angehörige ist in diesem Zusammenhang in der 15 Jahre vor Erstellung eines Förderobjekts erfolgten Freigabe einer Altenteilerwohnung keine Gegenleistung gesehen worden (BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635).

    Unstreitig ist aber im Streitfall durch den Erwerb der Eigentumswohnung ein neues, förderungswürdiges Objekt geschaffen worden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635).

  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 912/08

    Anspruch auf Eigenheimzulage - Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an

    Generell hängt die steuerrechtliche Beurteilung eines Vorgangs nicht entscheidend von der Vertragsgestaltung ab und wird nicht allein durch zivilrechtliche Vorgaben bestimmt; maßgeblich ist vielmehr das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse (BFH-Urteile in BStBl II 2002, 77; vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635; vom 14. November 2007 IX R 32/07, BFH/NV 2008, 531; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 60/06, BFH/NV 2007, 214).

    Damit sind nach der BFH-Rechtsprechung nur solche Maßnahmen als "unentgeltlich" erbracht mit Eigenheimzulage begünstigt, zu denen die Angehörigen keinen - wie auch immer gearteten - finanziellen oder wirtschaftlichen Beitrag für die Wohnungsüberlassung leisten (BFH-Urteile in BStBl II 2002, 77; in BFH/NV 2006, 1635; in BFH/NV 2008, 531; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2009 12 K 12220/08, EFG 2010, 24).

    Durch Begünstigung der Überlassung von Wohnraum an Angehörige soll die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich gefördert werden, nicht jedoch die Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistung eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1635; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).

  • BFH, 14.11.2007 - IX R 32/07

    "Unentgeltlich" i.S. des § 4 Satz 1 EigZulG ist nur eine Wohnungsüberlassung ohne

    Erforderlich ist, dass der als Gegenleistung in Betracht kommende Vorteil im wirtschaftlichen (Veranlassungs-)Zusammenhang (gerade) mit der Wohnungsüberlassung steht (z.B. BFH-Urteile in BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, und vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635).

    Hiervon ist der Senat bereits im Urteil in BFH/NV 2006, 1635 ausgegangen und hat das Vorliegen einer Gegenleistung nur wegen des fehlenden zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Aufgabe der Ausübung des dinglichen Wohnungsrechts und dem Überlassen der neuen Wohnung verneint.

  • BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07

    NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung

    Überlassen einer Wohnung auch i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG bedeutet, dass der Nutzungsberechtigte vom Steuerpflichtigen unmittelbar ein Nutzungsrecht ableitet (BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635, m.w.N. zur Rechtsprechung zu § 10h EStG).
  • BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05

    Eigenheimzulage; Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an Angehörige

    ee) Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich auch aus dem Sinn des Eigenheimzulagengesetzes nicht die Notwendigkeit einer von der Vorinstanz abweichenden Beurteilung herleiten: Indem das Gesetz in § 4 Satz 2 EigZulG das Überlassen von Wohnraum an Angehörige begünstigt, will es als Nachfolgeregelung zu § 10h EStG --wie diese Vorschrift-- die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht aber durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderleistungen eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842, m.w.N.; BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635, unter II. 2. b).
  • BFH, 24.10.2007 - IX B 122/07

    Eigenheimzulage; Unentgeltlichkeit

    Danach ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe unentgeltlich i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG (BFH-Urteile vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635, unter II. 1. a, sowie vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.12.2006 - 14 K 95/03

    Voraussetzungen der Gewährung und Festsetzung von Eigenheimzulage bei Nutzung des

    Unstreitig aber ist durch den Neubau eine neue Wohnung hergestellt und der Wohnraum innerhalb der Familie erweitert, mithin ein neues, förderungswürdiges Objekt geschaffen worden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635).
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